MVV-Kurzstreckentarif


Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg, davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn - auch wenn dabei eine Zonengrenze überschritten wird.
Kombinationen, zum Beispiel zwei Haltestellen mit der U-Bahn und zwei mit dem Bus, sind möglich. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, dabei darf aber die maximale Fahrzeit (1 Stunde ab Entwertung) nicht überschritten werden.
In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Fahrt innerhalb der Gemeindegrenzen mit Bussen - unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen - als Kurzstrecke.
Entwerten Sie für eine Kurzstreckenfahrt einen Streifen der Streifenkarte oder lösen Sie die Einzelfahrt Kurzstrecke.
MVV-Preise Kurzstreckentarif
Tarifstand: 10. Dezember 2017
Beispiel
Vom Münchner Hauptbahnhof zum Mariahilfplatz sind es erst zwei Haltestellen mit der U2 zur Fraunhoferstraße, dann eine Haltestelle mit der Trambahnlinie 27 zum Mariahilfplatz. Es ist also eine Fahrt über drei Haltestellen, davon nur zwei mit S- oder U-Bahn - der Kurzstreckentarif gilt.