Gut informiert mit Handicap im S-Bahn-Netz unterwegs

Mann im Rollstuhl

Sie sind auf den Rollstuhl angewiesen oder häufig mit Kinderwagen, Fahrrad oder schwerem Gepäck unterwegs? Die Verkehrsunternehmen im MVV sind bestrebt, die barrierefreien Service-Angebote auf Bahnhöfen sowie an Haltestellen und in den Verkehrsmitteln kontinuierlich zu erweitern.

Von den 148 S-Bahnhöfen im MVV können zurzeit etwa 60 Prozent barrierefrei erreicht werden, optimal gestaltet sind etwa 30 Bahnhöfe. Weitere Verbesserungen werden sukzessive umgesetzt. Mittlerweile werden auf allen S-Bahn-Strecken die neuen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 eingesetzt. Breite Türen, deutliche Zugzielanzeiger sowie ein modernes Fahrgastinformationssystem bieten hohen Komfort.

Klapprampe am Fahrzeug

Alle 238 S-Bahnfahrzeuge der Baureihe ET 423 sind mit einer Klapprampe ausgestattet. Zur Benutzung der Rampe informieren Sie bitte den Triebfahrzeugführer.
Bitte beachten Sie hierfür, dass Sie sich als Rollstuhlfahrer immer an der Spitze des Zuges aufstellen, damit der Fahrer Sie rechtzeitig sehen kann. Ferner befinden sich in der S-Bahn ganz vorne und ganz hinten (jeweils bei den Fahrerkabinen) so genannte Mehrzweckbereiche, die unter anderem für Rollstuhlfahrer mehr Platz bieten. Außerdem gibt es in der Mitte der S-Bahn-Züge zwei 4er-Sitzgruppen für Behinderte, die innen am Fenster gekennzeichnet sind.
Fahrzeuge der Baureihe VT 628 werden auf der Linie A (Dachau - Altomünster) eingesetzt. Diese sind leider nicht barrierefrei ausgestattet.

Aufzüge

Zum Betriebszustand der Aufzüge in den Haltestellen informiert Sie die 3 S-Zentrale, Tel.: 089 1308 1055 (es fallen die normalen Telefongebühren an).

Gut zu wissen: Freifahrt

Mobilitätseingeschränkte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt mit den Verkehrsmitteln im MVV. Dazu wird der Schwerbehindertenausweis (grün/orange) plus Beiblatt mit gültiger Wertmarke benötigt. Die Wertmarke kostet pro Jahr 60,- Euro und ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich. Die Freifahrtberechtigung erstreckt sich auch auf eine Begleitperson, sofern die ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis eingetragen ist. Das Freifahrt-Angebot gilt im gesamten MVV-Netz auf allen S-Bahn-, U-Bahn-, Bus- und Trambahnlinien. Auf allen S-Bahn-Strecken in zuschlagsfreien Zügen der 2. Klasse, die nicht im Fahrplan oder durch Aushang besonders ausgeschlossen sind.