
Mitnahmeregelungen
Personen
Für Kinder unter 6 Jahren gilt der Nulltarif. Sie können immer in unbegrenzter Zahl mitgenommen werden - von Personen ab 6 Jahren.
Einige IsarCards umfassen die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren. Wer eine gültige IsarCard, eine IsarCard9Uhr, eine IsarCard S oder eine IsarCardJob mit sich führt, darf Kinder von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitnehmen. Dabei gilt: Es dürfen bis zu 3 Kinder oder nachweislich zur Familie des Karteninhabers gehörende Kinder/ Enkelkinder uneingeschränkt kostenfrei mitgenommen werden.
Mit der IsarCard65 allerdings ist die Mitnahme von Kindern nicht möglich.
Mit Gruppen-Tageskarten dürfen 2 bis 5 erwachsene Personen fahren - wobei Kinder als halbe Personen zählen.

Hunde

Ihr Hund fährt gratis mit, wenn Sie eine gültige Fahrkarte haben.
Weitere Hunde benötigen eine Kinderfahrkarte, sofern sie nicht in Korb oder Tasche unterschlüpfen.
Das Tier muss in den Fahrzeugen und innerhalb der S- und U-Bahnstationen angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn es Fahrgäste gefährden könnte.
Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.
Fahrräder
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen erlaubt und kostenpflichtig.
Die Fahrradmitnahme ist allerdings nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Es gelten folgende Sperrzeiten:
- Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr (ausgenommen Feiertage)
- Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr (ausgenommen Feiertage) - entfällt in den Schulferien in Bayern
Die Sperrzeiten gelten nicht für Gepäckwagen und Mehrzweckabteile der Regionalzüge.
Mehr zur Fahrrad-TageskarteTandems
Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen - außerhalb der Sperrzeiten - sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig.
Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße
Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Die Sperrzeiten sind zu beachten.
Kleinkindfahrräder bis 12,5 Zoll / gefaltete Klappräder
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.