MVV-Kurzstrecke
Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, davon höchstens zwei Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn oder ExpressBus - auch wenn dabei eine Zonengrenze überschritten wird.
- Die Höchstfahrzeit beträgt eine Stunde ab Entwertung
- Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, dabei darf die Höchstfahrzeit nicht überschritten werden.
- Kombinationen, z.B. zwei Haltestellen mit der U-Bahn und zwei mit dem Bus, sind möglich.
- Rück- und Rundfahrten, das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken sowie das Kombinieren mehrere Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander sind nicht gestattet.
- In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Fahrt innerhalb der Gemeindegrenzen mit Bussen - unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen - als Kurzstrecke.

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Preise
Ticketart
Preise
1,70 Euro
1,46 Euro
1,60 Euro
Tarifstand: 13. Dezember 2020