
Barrierefreiheit
Barrierefrei reisen im Münchner S-Bahnnetz
Sie sind auf den Rollstuhl angewiesen oder häufig mit Kinderwagen, Fahrrad und schwerem Gepäck unterwegs? Die Verkehrsunternehmen im MVV erweitern kontinuierlich ihre barrierefreien Service-Angebote auf Bahnhöfen, an Haltestellen und in den Verkehrsmitteln.
Klapprampe am Fahrzeug
Alle 253 S-Bahnfahrzeuge sind mit einer Klapprampe ausgestattet. Zur Benutzung der Rampe informieren Sie bitte den Triebfahrzeugführer.
Wichtig: Stellen Sie sich als Rollstuhlfahrer immer an der Spitze des Zuges auf, damit der Fahrer Sie rechtzeitig sehen kann. Ganz vorne und ganz hinten in der S-Bahn (jeweils bei den Fahrerkabinen) finden Sie so genannte Mehrzweckbereiche. Diese bieten mehr Platz für Rollstuhlfahrer. Außerdem gibt es in der Mitte der S-Bahn-Züge zwei 4er-Sitzgruppen für Behinderte, die innen am Fenster gekennzeichnet sind.
Barrierefreie Bahnhöfe
Von den 150 S-Bahnhöfen im MVV können Sie zurzeit über 80 Prozent barrierefrei erreichen. Etwa 91 Bahnhöfe sind optimal gestaltet. Weitere Verbesserungen werden sukzessive umgesetzt.
Liniennetzpläne zur Barrierefreiheit im MVV

Mobil in ganz München mit Wheelmap.org

Auf Wheelmap.org finden Sie schnell rollstuhlgerechte Orte innerhalb ganz Münchens. Jeder kann in die Karte Orte eintragen - auch ohne Registrierung. Die Orte werden nach einem dreistufigen System gegliedert: vollkommen rollstuhlgerecht, teilweise rollstuhlgerecht, nicht rollstuhlgerecht. So wird Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglicht, ihren Tag planbarer zu gestalten. Wheelmap gibt es auch in Form einer App für iPhones und Android.
Zu Wheelmap.org
Gut zu wissen: Freifahrt

Mobilitätseingeschränkte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt mit den Verkehrsmitteln im MVV. Dazu wird der Schwerbehindertenausweis (grün/orange) plus Beiblatt mit gültiger Wertmarke benötigt. Die Wertmarke kostet 72 Euro pro Jahr oder 36 Euro pro Halbjahr und ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich. Die Freifahrtberechtigung erstreckt sich auch auf eine Begleitperson, sofern die ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis eingetragen ist. Das Freifahrt-Angebot gilt im gesamten MVV-Netz auf allen S-Bahn-, U-Bahn-, Bus- und Trambahnlinien. Auf allen S-Bahn-Strecken in zuschlagsfreien Zügen der 2. Klasse, die nicht im Fahrplan oder durch Aushang besonders ausgeschlossen sind.
Wie sich sehbehinderte am Bahnhof zurechtfinden?