Coronavirus
Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen
Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen