Coronavirus
Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Hier finden Sie Antworten auf wichtige FragenIm öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
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