Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Fahrgastrechte.
Nach den Kundengarantien der S-Bahn München haben Fahrgäste grundsätzlich die Möglichkeit bei einer Verspätung ab 30 Minuten eine Erstattung i.H.v. 4 Euro zu beantragen. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kundengarantien.
Zudem können gemäß unserer Beförderungsbedingungen Erstattungsansprüche bei den gesetzlichen Fahrgastrechten geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche im Überblick:
Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof ab 60 Minuten
Zeitkarten: Entschädigung pro Fahrt bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof ab 60 Minuten - Inhaber von Zeitkarten (Jahresabo, Wochen- und Monatskarten) reichen die Verspätungsfälle bitte nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen
Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Taxi) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten. Die Kosten für Fahrten mit einem Taxi, werden im Rahmen der Fahrgastrechte übernommen, wenn der Zeitpunkt der Reise zwischen 0 und 5 Uhr liegt, oder es sich um die letztmögliche Verbindung am Reisetag handelt. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Punkt.
Ansprüche für den Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten können unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:
Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof
oder
Bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann, werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro ersetzt, wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
Bitte beachten Sie: Wurde dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte beziehungsweise den Aufpreis bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular zurückfordern.
Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets).
Bei einem Zugausfall, einem verpassten Anschluss oder einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie
von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.