Häufige Fragen & Antworten zum IsarCard Abo auf der Chipkarte

Allgemein

Ihr Abo wird als elektronische Fahrkarte auf Ihrer Chipkarte gespeichert. Die Chipkarte ist 5 Jahre gültig. Danach wird automatisch eine neue Chipkarte versendet.

Die elektronische Fahrkarte ist ein elektronischer Datensatz Ihrer Fahrtberechtigung, der manipulations- und fälschungssicher in der Chipkarte gespeichert ist. In der Chipkarte sind der örtliche und zeitliche Geltungsbereich gespeichert, bei persönlichen Abonnements werden zusätzlich der Vorname und Name in verschlüsselter Form sowie das Geburtsdatum und das Geschlecht des Inhabers hinterlegt.

Um mehrere Chipkarten in einem Haushalt voneinander unterscheiden zu können, kann die Chipkarte beschriftet werden, z.B. auf dem dafür vorgesehenen Notizfeld.

  • Erhöhte Sicherheit
    Wird die Chipkarte verloren oder gestohlen, kann sie inklusive aller Abonnements gesperrt werden. Gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro erhalten Kund:innen von der DB umgehend eine Ersatzchipkarte.
  • Mehr Service
    Möchten Kund:innen z.B. die räumliche Gültigkeit ihrer IsarCard ändern, können sie dies online im Abo-Portal, schriftlich, telefonisch oder persönlich in den S-Bahn Kundencentern beauftragen. Für die Bereitstellung der neuen Fahrkarte ist kein erneuter Versand einer Chipkarte erforderlich - Kund:innen können ihre IsarCard an Fahrkartenautomaten mit dem (((e-Logo auf die vorhandene Chipkarte laden, sobald die Umstellung erfolgte. Natürlich können Kund:innen die neue Fahrkarte auch im Kundencenter auf die Chipkarte laden.

Nein, die Chipkarte kostet Sie nichts, es wird auch kein Pfand erhoben. Bei Verlust der Chipkarte mit elektronischer Fahrkarte wird gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro eine neue Chipkarte ausgestellt.

Folgende Abonnements werden als elektronische Fahrkarte angeboten:

  • IsarCard im Abo (persönlich oder übertragbar)
  • IsarCard9Uhr im Abo (persönlich oder übertragbar)
  • IsarCard65 im Abo (persönlich oder übertragbar)
  • IsarCardJob (persönlich)
  • 365-Euro-Ticket MVV

Bei Defekt oder Verlust Ihrer Chipkarte können Sie online im Abo-Portal eine Ersatzkarte beantragen (kostenpflichtig). Alternativ können Sie hierfür auch ein S-Bahn Kundecenter oder DB Reisezentrum im MVV aufsuchen.

Nein. Die bestellte Berechtigung ist bereits auf der Chipkarte hinterlegt, wenn Sie diese zugeschickt bekommen.

Bestellung, Änderung und Kündigung

Bei einer Neubestellung erhalten Sie Ihre Chipkarte per Post, bei Bestellungen direkt im Kundencenter wird die Chipkarte sofort ausgehändigt.

IsarCard Job Kunden erhalten die Chipkarte ausschließlich per Post. Die Bestellung des Abos selbst wird je nach Rahmenvertrag über den Arbeitgeber getätigt.

Sobald Sie sich außerhalb des gebuchten Geltungsbereichs befinden, ist Ihr Abonnement nicht mehr gültig. Um außerhalb Ihres Geltungsbereichs fahren zu können, lösen Sie einfach auf dem üblichen Weg ein Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen (z.B. Anschlussticket).

Der Änderungswunsch kann onlineim Abo-Portal eingereicht werden. Eine persönliche Mitteilung vor Ort im S-Bahn Kundencenter oder den DB Reisezentren im MVV ist ebenfalls möglich.

Die sicherheitstechnische Nutzungsdauer beträgt ähnlich wie bei den Giro- oder Kreditkarten ca. 5 Jahre. Das Ende der Nutzungsdauer ist auf der Vorderseite der Chipkarte aufgedruckt und kann auch über den QR-Code auf der Vorderseite elektronisch ausgelesen werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsdauer wird Ihnen eine neue Chipkarte automatisch zugestellt.

Eine Rechnung für Privatkunden kann im Abo-Portal heruntergeladen werden.

Die Kündigung kann online über das Abo-Portal erfolgen. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils gültigen Tarif des MVV.

Die elektronische Fahrkarte wird zum gewünschten Kündigungsdatum gesperrt und berechtigt dann nicht mehr zur Fahrt. Die Chipkarte selbst muss nicht zurückgegeben werden - sie kann weiter verwendet werden, wenn Sie ein neues Abo innerhalb Kartengültigkeit abschließen.

Kontrolle

Bei der Kontrolle durch das Prüfpersonal wird die Chipkarte ausgelesen und die elektronische Fahrkarte sowie deren zeitliche und räumliche Gültigkeit automatisiert geprüft. Durch ein optisches Signal wird dem Kontrolleur angezeigt, dass die elektronische Fahrkarte gültig ist und auf dem Display erscheint die Anzeige "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken. Bei einem persönlichen Abonnement ist wie bisher ein Lichtbildausweis mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

In der Kontrolle entsteht ein Kontrollnachweis, ein sogenannter Transaktionsdatensatz. Dieser enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer. Er wird erhoben, um zu prüfen, ob die elektronische Fahrkarte frei von Manipulationen ist.

Bei nicht lesbaren Chipkarten wird Ihnen eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung (FN) ausgestellt. Sie werden gebeten, sich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen, das die Chipkarte an Sie ausgegeben hat. Dort wird die Chipkarte geprüft und je nach Ergebnisw werden Ihnen die weiteren Schritte erklärt.

Datenschutz

Die Partner im MVV haben sich bei der Umstellung der Abonnements auf die Chipkarte für den deutschlandweiten Standard (((eTicket Deutschland entschieden. Dieser gilt als besonders sicher im Hinblick auf Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen.

Der Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder entwickelt. Beim (((eTicket Deutschland-Standard wurde ein besonderer Fokus auf Datenschutz, Datensparsamkeit und Verbraucherschutz gelegt.

Die elektronische Fahrkarte enthält die für die Fahrt relevanten Daten, wie das Tarifprodukt und den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich (Fahrkartendaten).

Im Falles eines persönlichen Abonnements werden darüber hinaus der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht gespeichert (persönliche Daten). Der Vor- und Nachname wird in der elektronischen Fahrkarte lediglich maskiert gespeichert, d.h. der Name ist ohne zugehörige Vergleichsreferenz - z.B. einen Lichtbildausweis - nicht entzifferbar.

Beispiel für einen maskierten Namen: "Max Mustermann" wird in der elektronischen Fahrkarte als "M1x@M8n" gespeichert.

Wenn Sie selbst nachsehen wollen, was in Ihrem eTicket gespeichert ist, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • an einem Fahrkartenautomaten mit (((e-Logo im MVV-Verbundgebiet
  • in den Kundencentern der S-Bahn München
  • über die München Navigator-App auf Ihrem NFC-fähigen Android-Smartphone

Hinweis: Aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen ist das Auslesen der Chipkarte noch nicht bei allen Android-Smartphones möglich - Ausprobieren lohnt sich aber!

Neben der elektronischen Fahrkarte sind zehn Speicherplätze für sog. Transaktionsdaten (Logbuch) auf der Chipkarte vorhanden.

Ein Transaktionsdatensatz entsteht bei einem Datenaustausch zwischen Chipkarte und Terminal, z.B. im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle. Der Transaktionsdatensatz wird im Logbuch als Eintrag gespeichert. Er enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer.

Die Chipkarte selbst verfügt über zehn Speicherplätze für Transaktionsdateneinträge. Ab dem elften Logbucheintrag werden die alten Einträge mit den neuen Folgeeinträgen überschrieben, so dass immer nur die letzten 10 Einträge auf der Chipkarte gespeichert sind.

Kontrollnachweise im Hintergrundsystem der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH werden unmittelbar nach Durchführung der Missbrauchsanalyse gelöscht.

Nein

Die im MVV eingesetzten kontaktlosen Chipkarten sind, wie mittlerweile auch viele Bankkarten, auf drahtlosen Datenaustausch im Nahbereich ausgelegt. Das Auslesen der Daten auf der Chipkarte ist bis zu einer Entfernung von maximal 2 cm zwischen Chipkarte und Lesegerät möglich, die Datenübertragung zwischen Chipkarte und Lesegerät hängt aber insbesondere von der räumlichen Lage und der "Verpackung" der Chipkarte ab (z.B. Brieftasche). Grundsätzlich können kontaktlose Chipkarten durch im Handel erhältliche spezielle Schützhüllen zusätzlich geschützt werden.