Das 365-Euro-Ticket

So fühlt sich Freiheit an: Mit unserem 365-Euro-Ticket MVV können Schüler:innen und Auszubildende ein Jahr lang alle Busse und Bahnen im gesamten MVV-Verbundgebiet unbegrenzt nutzen.

Ihre Vorteile beim HandyTicket

Geltungsbereiche und Preise des 365-Euro-Tickets MVV

Geltungsbereich
Im gesamten MVV-Gebiet Zonen M-6
Geltungsdauer
12 aufeinanderfolgende Kalendermonate
Übertragbarkeit
Keine - persönliches Ticket
Mitnahmen
Keine
Preis mit monatlicher Zahlung
Der monatliche Betrag von 36,50 Euro wird 10 Mal abgebucht (11. und 12. Monat sind frei)
Preis mit jährlicher Zahlung
Der jährliche Betrag von 365 Euro wird im Voraus in einer Summe abgebucht
Änderung/Kündigung/Verlust
Infos dazu finden Sie in den FAQs zum 365-Euro-Ticket MVV

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Alle Schüler:innen sowie Auszubildende, die im MVV-Verbundgebiet wohnen, oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV liegt. Darüber hinaus sollte die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs oder der Schule mindestens 6 Monate gültig sein.  Das 365-Euro-Ticket kann nicht von Studierenden erworben werden. 
 
Im Detail sind berechtigt: 

  • Schüler:innen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater 
    - allgemeinbildender Schulen, 
    - berufsbildender Schulen (inklusive der Akademien gemäß Art. 18 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)), 
    - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, 

  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist, 

  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Mittelschul- oder Realschulabschlusses besuchen, 

  • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden, 

  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, 

  • Praktikant:innen und Volontär:innen, sofern sie ein Praktikum oder Volontariat während einer staatlich geregelten Ausbildung nach BayEUG ableisten, 

  • Beamtenanwärter:innen des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) sowie Praktikant:innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter:in des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten, 

  • Teilnehmende eines freiwilligen sozialen Jahrs, eines freiwilligen ökologischen Jahrs oder an vergleichbaren sozialen Diensten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende 

Das 365-Euro-Ticket MVV gilt in allen MVV-Verkehrsmitteln, außer in den Fernverkehrszügen der DB. Bei Nutzung von Regionalzügen, die über den Geltungsbereich des MVV hinausfahren, gilt das Ticket nur bis zum letzten Haltebahnhof im MVV. Werden Regionalzüge genutzt, die in den Geltungsbereich des MVV hineinfahren, gilt das Ticket erst ab dem ersten Haltebahnhof im MVV.

Das 365-Euro-Ticket MVV für Schüler:innen und Auszubildende kostet, wie der Name schon sagt, 365 Euro. Es gilt für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Bestellt werden kann direkt online auf unserer Bestellstrecke oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet. In der München Navigator App und der DB Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

Das Ticket kann in einem Betrag oder monatlich per Lastschrift (10 Monatsraten zu 36,50 Euro + 2 Freimonate) bezahlt werden.  

Das 365-Euro-Ticket MVV kann zum Monatsersten für jeweils 12 Monate gekauft werden. Sie können das 365-Euro-Ticket MVV auch rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat bestellen – und in den S-Bahn Kundencentern (München Hbf und München Ost) sowie in den DB Reisezentren im MVV-Gebiet (z.B. München-Pasing, Freising usw.) gleich mitnehmen. Wenn die Chipkarte online bestellt wird, ist dies rückwirkend bis zum 10. des Monats möglich, da die Bearbeitungszeit für die Chipkarte 5 Tage beträgt.

Als HandyTicket über die Apps München Navigator und DB Navigator ist es ebenfalls zum Monatsersten bzw. rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat zu erwerben.

Bei einer rückwirkenden Bestellung ist das Ticket ab dem Zeitpunkt des Kaufs gültig.

Das Ticket können Sie bequem online auf der Bestellstrecke auf dieser Seite oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. Hier können Sie sich zwischen einer Chipkarte und einem HandyTicket entscheiden.

Bei einer Bestellung über die München Navigator App sowie die DB Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

  • Eine mindestens noch sechs Monate gültige Bestätigung der Ausbildungsstelle (z.B. Schulstempel auf dem Abo-Bestellschein) bzw. bei Schüler:innen bis 14 Jahre die Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person 
  • Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung – zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag 
  • NUR bei Personen bis einschließlich 15 Jahren: Foto mit 35 x 45 mm 
  • für Schüler:innen ab 15 Jahren gilt: Bestellschein muss in der Schule abgestempelt werden

Die Unterlagen können online bzw. über die Apps digital hochgeladen werden oder als Kopien in den S-Bahn Kundencentern und DB Reisezentren im MVV-Gebiet direkt eingereicht werden. 

Nein, ein Kauf des 365-Euro-Ticket MVV über die Fahrkartenautomaten ist nicht möglich.

Ja, das geht. Entweder Sie nehmen die Änderung bequem online im Abo-Portal vor oder Sie kontaktieren dafür das Abo-Center der DB: abo-mvv@bahn.de oder 089 95471680.

Das 365-Euro-Ticket MVV kann auch während des Schuljahres bzw. der Ausbildung gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am ersten eines Monats. Rückwirkend kann es bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat erworben werden. Bei der Online-Bestellung einer Chipkarte ist der Kauf rückwirkend bis zum 10. eines Monats für den laufenden Monat möglich, da die Bearbeitungsdauer einer Chipkarte 5 Tage beträgt. Es ist stets für zwölf aufeinanderfolgende Monate gültig. Bei Personen ab 15 Jahre muss eine mindestens für noch sechs Monate gültige Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. 

Nein, das 365-Euro-Ticket MVV ist ein Jahresticket für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Eine Kündigung während des laufenden Jahres ist nur in besonderen Härtefällen möglich (z.B. bei Wegzug aus dem Verbundgebiet oder einer dauerhaften Krankheit). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an das Abo-Center der DB: abo-mvv@bahn.de oder 089 95471680.

Verloren gegangene oder gestohlene Chipkarten werden gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro ersetzt. Einen Verlust können Sie online im Abo-Portal der DB melden oder Sie wenden sich an das S-Bahn Kundencenter.

Wenn Sie beispielsweise die Anschrift oder die Kontoverbindung ändern wollen, nutzen Sie einfach das Abo-Portal der DB.

Nein, die Mitnahme von Fahrrädern ist kostenpflichtig. Bitte kaufen Sie eine Fahrrad-Tageskarte.

Das 365-Euro-Ticket MVV führt zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe bei den Verkehrsunternehmen im MVV. Daher wird dieses Angebot gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den 8 Verbundlandkreisen finanziert und ermöglicht. Zum Start des Angebots stand im Fokus dieser Zuschussgeber eine Verbesserung der Mobilitätssituation von Schüler:innen und Auszubildenden. Aus diesem Grund zählen Studierende nicht zur Gruppe der Berechtigten für ein 365-Euro-Ticket MVV. Für Studierende gibt es zahlreiche Alternativen: den Ausbildungstarif mit Monat- und Wochenkarten, die IsarCard Ausbildung im Abo und bei einzelnen Universitäten und Hochschulen das Semesterticket. Wir arbeiten selbstverständlich weiterhin aktiv an attraktiven Angeboten für Studierende – auch gemeinsam mit den Verantwortlichen aus der Politik.  

Das Jahresticket soll günstige Mobilität für Schüler:innen und Auszubildende möglich machen. Gleichzeitig entstehen bei den Verkehrsunternehmen dadurch erhebliche Mindereinnahmen. Diese werden gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den acht Verbundlandkreisen finanziert.