Mitnahmeregelungen in unseren Zügen

Ob Personen, Fahrräder oder sogar tierische Begleiter- hier finden Sie die Infos was sie alles im MVV mitnehmen dürfen

Personen

Grundsätzlich fahren Kinder unter 6 Jahren immer kostenlos bei uns mit. Personen ab 6 Jahren können eine unbegrenzte Zahl an Kindern unter 6 Jahren mitnehmen.

Einige MVV-Abos umfassen die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren. Wer eine gültige IsarCard, eine IsarCard9Uhr, eine IsarCard S oder eine IsarCardJob mit sich führt, darf Kinder von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitnehmen - montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr. Dabei gilt: Es dürfen bis zu 3 Kinder oder nachweislich zur Familie des Karteninhabers gehörende Kinder/ Enkelkinder uneingeschränkt kostenfrei mitgenommen werden.

Mit der IsarCard65 und dem Deutschland-Ticket allerdings ist die Mitnahme von Kindern nicht möglich.

Mit Gruppen-Tageskarten dürfen 2 bis 5 erwachsene Personen fahren - Kinder zählen dabei als halbe Personen.

Fahrräder

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen grundsätzlich kostenpflichtig erlaubt. Für die Mitnahme brauchen Sie eine Fahrrad-Ticket

Die Fahrräder dürfen im Einstiegsbereich und in den Bereichen am Anfang und Ende der S-Bahn mitgeführt werden, sofern die Mitnahme nicht ausgeschlossen ist. Das erkennen Sie jeweils an den Piktogrammen neben den Einstiegstüren der Züge

Die Fahrradmitnahme ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig.

Es gelten folgende Sperrzeiten, zu denen Sie Ihr Fahrrad nicht mitnehmen dürfen:

  • Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
  • Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
  • Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme immer erlaubt.

Ausnahmen
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder sind von den Sperrzeiten ausgenommen.

Achtung: Während den bayerischen Schulferien 2024 (Weihnachten Vorjahr, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten) sind die Sperrzeiten außer Kraft gesetzt. Während dieser Zeit können Sie zu jeder Zeit ein Fahrrad mit in die S-Bahn nehmen.

Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen - außerhalb der Sperrzeiten - sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig, sie brauchen daher ein Ticket für das Rad.

Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn: 

  • es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt,  

  • der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird  

  • und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.  

Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. Die Sperrzeiten sind zu beachten. 

Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie neben S- und U-Bahnen sowie unseren Regionalzügen auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Fahrradmitnahme in der S-Bahn.

Hunde

Hundebesitzerin mit Hund in der S-Bahn