1. Kleinkinder (unter 6 Jahren): Fahren immer kostenlos mit.
- Kinder unter 6 Jahren brauchen grundsätzlich kein Ticket.
- Jede Person ab 6 Jahren darf beliebig viele Kinder unter 6 Jahren begleiten.
2. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren: Bei vielen Tickets ist die Mitnahme von Kindern in diesem Alter bereits inklusive.
Wie viele Kinder dürfen kostenlos mit?
- Eigene Familie: Alle eigenen Kinder und Enkelkinder (Anzahl unbegrenzt, bitte Nachweis mitführen).
- Oder andere Kinder: Maximal 3 Kinder (z. B. Freunde der Kinder).
Bei welchen Tickets und wann gilt das?
- Single-Tageskarte: Sie dürfen Kinder rund um die Uhr kostenlos mitnehmen.
- Monatskarten & Abos (Monatskarte, Monatskarte 9 Uhr, Monatskarte S, MVV-Abo, MVV Abo 9 Uhr, MVV Abo Job): Montag bis Freitag ist die Mitnahme ab 9:00 Uhr erlaubt, sonst rund um die Uhr.
⚠️ Wichtig: Beim Deutschland-Ticket, Monatskarte 65 und MVV-Abo 65 ist die kostenlose Mitnahme von Kindern leider nicht enthalten. Hier benötigen Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ein eigenes Ticket.
3. Unterwegs mit der Gruppen-Tageskarte
Mit diesem Ticket können 2 bis 5 Erwachsene gemeinsam fahren.
So zählen Kinder (6 bis 14 Jahre):
- Ein Kind zählt als „halbe Person“.
- Das bedeutet: Anstelle von einem Erwachsenen können auch zwei Kinder (6–14 J.) mitfahren.
- Beispiel: 3 Erwachsene und 4 Kinder können gemeinsam auf einer Gruppen-Karte fahren (3 Erw. + 2 Erw. "umgerechnet" = 5 Personen).
Fahrräder
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen grundsätzlich kostenpflichtig erlaubt. Für die Mitnahme brauchen Sie eine Fahrrad-Ticket.
Die Fahrräder dürfen im Einstiegsbereich und in den Bereichen am Anfang und Ende der S-Bahn mitgeführt werden, sofern die Mitnahme nicht ausgeschlossen ist. Das erkennen Sie jeweils an den Piktogrammen neben den Einstiegstüren der Züge.
Sperrzeiten
Die Fahrradmitnahme ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig.
Es gelten grundsätzliche folgende Sperrzeiten, zu denen Sie Ihr Fahrrad nicht mitnehmen dürfen:
- Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
- Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme immer erlaubt.
Ausnahmen:
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder sind von den Sperrzeiten ausgenommen.
Achtung: Während den bayerischen Schulferien (Weihnachten Vorjahr, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten) entfallen die Sperrzeiten. In dieser Zeit können Sie Ihr Fahrrad zu jeder Tageszeit bequem in der S-Bahn mitführen.
Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen - außerhalb der Sperrzeiten - sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig, sie brauchen daher ein Ticket für das Rad.
Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn:
-
es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt,
-
der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird
-
und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. Die Sperrzeiten sind zu beachten.
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie neben S- und U-Bahnen sowie unseren Regionalzügen auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Fahrradmitnahme in der S-Bahn.
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