Mit dem Fahrrad in der S-Bahn
Die Fahrradmitnahme in unseren S-Bahnen ist grundsätzlich erlaubt und kostenpflichtig. Worauf Sie bei der Mitnahme unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier.
- Bei Fahrtbeginn innerhalb des MVV-Gesamtnetzes müssen Sie für jedes mitgeführte Fahrrad oder E-Bike eine Fahrradtageskarte des MVV-Tarifs lösen und entwerten.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen ihr Fahrrad nur mit einer Begleitperson (mindestens 15 Jahre alt) mitnehmen. Dabei muss für jedes Kind unter 12 Jahren mit Fahrrad eine eigene Begleitperson dabei sein.
- Liegeräder, Lastenräder und Fahrradanhänger dürfen grundsätzlich nicht in der S-Bahn mitgeführt werden, es sei denn Fahrradanhänger werden zur Kinderbeförderung genutzt. Dabei ist darauf zu achten, dass hervorstehende Bauteile demontiert sein müssen, eine Feststellbremse vorhanden ist und Kinder nicht zum Ein- und Aussteigen im Kindersitz oder im Anhänger untergebracht sind.
Die Fahrradmitnahme ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig.
Es gelten folgende Sperrzeiten, zu denen Sie Ihr Fahrrad nicht mitnehmen dürfen:
- Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
- Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
- Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme immer erlaubt.
Ausnahmen:
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder sind von den Sperrzeiten ausgenommen.
Achtung: Während den bayerischen Schulferien 2024 (Weihnachten Vorjahr, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten) sind die Sperrzeiten außer Kraft gesetzt. Während dieser Zeit können Sie zu jeder Zeit ein Fahrrad mit in die S-Bahn nehmen.
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MVV-Fahrradtageskarte
(im MVV-Gesamtnetz (M-12) gültig) - 3,40 Euro
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Fahrradtageskarte Bayern
(bayernweit gültig) - 6,50 Euro
- BaSTi (R) - Bayerisches SPNV-Ticket Rad
- 1,00 Euro
Weitere Informationen zu den Tickets
Hinweis: Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und Fahrräder im zusammengeklappten Zustand werden unentgeltlich befördert.
In unseren modernisierten ET 423-Zügen gibt es Mehrzweckbereiche am Anfang und Ende jedes Zugteils. Diese sind für Rollstuhlfahrende, Kinderwagen und Fahrräder reserviert und mit großen Piktogrammen auf der Außenseite der S-Bahn und an den Türen und Fensterscheiben ausgewiesen.
Beim Einsteigen gilt die folgende Reihenfolge:
1. Rollstuhlfahrende
2. Kinderwagen
3. Fahrräder
Hinweis: Bei vollen S-Bahnen außerhalb der Sperrzeiten entscheidet das Zugpersonal über die Mitführung von Fahrrädern.
Auch in unserern älteren S-Bahnen (ET 420) dürfen Fahrräder in den Bereichen am Anfang und Ende des Zuges mitgenommen werden, sofern die Mitnahme nicht durch Piktogramme neben den Einstiegstüren ausgeschlossen ist.
Um im Mehrzweckbereich Platz zu sparen, bitten wir Sie, Fahrräder immer wechselseitig abzustellen.
Fahrradmitnahme in der S-Bahn
Das folgende Video zeigt Ihnen noch einmal die wichtigsten Schritte bei der Fahrradmitnahme in der S-Bahn: