Liegt die Verspätung in unserer Verantwortung, garantieren wir Ihnen eine Erstattung. Ausgenommen von der Garantie sind angekündigte Fahrplanänderungen wie bei Baustellen, Veranstaltungen etc. Ebenfalls kein Garantieanspruch besteht bei extremen Wettersituationen, Unfall, Streik und anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
Eine Entschädigung für Verspätungen im Rahmen der Kundengarantien ist an den Besitz eines MVV-Abos geknüpft. Alle anderen im MVV gültigen Fahrkarten sind von der Entschädigungsleistung ausgeschlossen.
Für die bemängelte Fahrt muss eine gültige Fahrkarte vom Karteninhaber vorgelegt werden, die auch tatsächlich für die bemängelte Fahrt genutzt wurde. Es reicht nicht die erklärte Absicht, eine solche Fahrkarte erst noch kaufen zu wollen oder der Hinweis auf andere Fahrkarten, in deren Besitz man ist.
Die S-Bahn München behält sich daher das Recht vor, bei Missbrauch der Kundengarantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen. Der Fahrgast erhält eine Mitteilung, wenn die Prüfung des angemeldeten Garantieanspruchs ergibt, dass nach dem Kenntnisstand der S-Bahn München fehlerhafte Angaben zu Verspätungen gemacht wurden. Daraufhin besteht die Möglichkeit, die falschen Angaben zu berichtigen. Eine Berichtigung erfolgt über einen Neuantrag mit gleichem Namen. Bei wiederholt fehlerhaften und nicht nachvollziehbaren Angaben erhält der Fahrgast eine Mitteilung über den Ausschluss von Entschädigungen über einen Zeitraum von 6 Monaten.
Entschädigungen können maximal 10x im Monat gezahlt werden. Sollte der tatsächliche monatliche Kaufpreis des Tickets weniger als 40 Euro betragen, gilt der Kaufpreis als Limit für die Auszahlungen.