Liegt die Verspätung in unserer Verantwortung, garantieren wir Ihnen eine Erstattung. Ausgenommen von der Garantie sind angekündigte Fahrplanänderungen wie bei Baustellen, Veranstaltungen etc. Ebenfalls kein Garantieanspruch besteht bei extremen Wettersituationen, Streik, Unfall und anderen unvorhersehbaren Ereignissen (höhere Gewalt).
Entschädigungen für Verspätungen im Rahmen der Kundengarantien sind an den Besitz eines Abos im MVV geknüpft. Alle anderen im MVV gültigen Fahrkarten sind von der Entschädigungsleistung ausgeschlossen.
Für die bemängelte Fahrt muss ein gültiges Ticket der Karteninhaber:innen vorgelegt werden, die auch tatsächlich für die bemängelte Fahrt genutzt wurde. Die erklärte Absicht, eine solche Fahrkarte erst noch kaufen zu wollen oder der Hinweis auf andere Fahrkarten, in deren Besitz man ist, reicht nicht aus.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Missbrauch der Kundengarantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen. Wir informieren die Fahrgäste, wenn die Prüfung des angemeldeten Garantieanspruchs ergibt, dass nach unserem Kenntnisstand fehlerhafte Angaben zu Verspätungen gemacht wurden. Daraufhin besteht die Möglichkeit, die falschen Angaben zu berichtigen. Eine Berichtigung erfolgt über einen Neuantrag mit gleichem Namen. Bei wiederholt fehlerhaften und nicht nachvollziehbaren Angaben erhält der Fahrgast eine Mitteilung über den Ausschluss von Entschädigungen über einen Zeitraum von 6 Monaten.
Entschädigungen können maximal 10x im Monat gezahlt werden. Sollte der tatsächliche monatliche Kaufpreis des Tickets weniger als 40 Euro betragen, gilt der Kaufpreis als Limit für die Auszahlungen.