Sie können Ansprüche für den Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten unter folgenden Bedingungen geltend machen:
- Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof,
oder
- bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro ersetzt, wenn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt wurde und die Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle oder dem Personal des genutzten Zuges nicht möglich war.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihnen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Sie können in diesem Fall nur den Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel verlangen, wenn keine Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder dem Personal des genutzten Zuges möglich war.