Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof
Wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung erreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten:
- ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Fahrpreises
- ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Fahrpreises
Zeitkarten
Für Inhaberinnen und Inhaber von Zeitkarten, beispielsweise Jahresabonnements sowie Wochen- und Monatskarten, gelten besondere Regelungen.
- Entschädigung pro Fahrt bei einer verspäteten Ankunft am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten
- Verspätungsfälle sind nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen
Nichtantritt oder Reiseabbruch
Sie können den Fahrpreis ganz oder teilweise erstattet bekommen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Verspätung, eines Zugausfalls oder eines verpassten Anschlusses nicht antreten oder vorzeitig abbrechen.