Als zuverlässiger Mobilitätspartner möchten wir Ihnen mit unseren Kundengarantien zeigen, wie wichtig uns Ihre Zufriedenheit bei Ihrer Fahrt mit der S-Bahn München ist. Sollten wir einmal ein Versprechen nicht einhalten können, dann machen wir es wieder gut - garantiert.
Mit den Kundengarantien bieten wir Ihnen als Fahrgast der S-Bahn München besondere Garantien hinsichtlich der Pünktlichkeit und Sauberkeit unserer Züge. Die Kundengarantien sind freiwillig und ergänzen die gesetzlichen Fahrgastrechte.
Pünktlichkeitsgarantie:
Die Kundengarantie kann im Fall einer Verspätung von mehr als 30 Minuten am Zielbahnhof im Netz der S-Bahn München in Anspruch genommen werden. Dabei erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 4 Euro.
Maßgeblich für den Entschädigungsanspruch ist die Verspätung der jeweils aktuell gültigen Fahrplanzeiten und Anschlüsse, die in der Fahrplanauskunft unter s-bahn-muenchen.de veröffentlicht sind.
Sauberkeitsgarantie:
Die Fahrzeuge der S-Bahn München werden regelmäßig vor und im laufenden Betrieb gereinigt. Sollte ihre Kleidung oder ihr Gepäckstück dennoch in einem unserer Fahrzeuge oder durch eines unserer Fahrzeuge verunreinigt werden, können Reinigungskosten in Höhe von 4 Euro geltend gemacht werden.
Zur Erstattung von Reinigungskosten benötigen wir neben der Vorlage der gültigen Fahrkarte für die bemängelte Fahrt einen Nachweis der verursachenden Verunreinigung sowie der Reinigungskosten. Dies kann in Form eines Fotouploads über unser Garantie-Formular erfolgen.
Fragen zur Antragstellung
Die Entschädigung können Sie ausschließlich über das Garantie-Formular der S-Bahn München beantragen.
Für Verspätungen der U-Bahn, Tram und Busse (Buslinien bis einschließlich 199) nutzen Sie die Garantie der MVG.
Nein, das ist nicht möglich. Die Mitarbeitenden im S-Bahn Kundencenter helfen Ihnen aber gerne bei der Online Beantragung über das Garantie-Formular.
Ein Garantieanspruch muss bis maximal 10 Tagen nach dem Vorfall beantragt werden.
Fahrgäste können maximal 10 Anträge im Monat pro Fahrkarte stellen.
Die Kundengarantien gelten für alle Fahrgäste, die in den Zügen der S-Bahn München mit einer MVV-Jahreskarte im Abonnement (IsarCard Abo, IsarCard65 Abo, IsarCard9Uhr Abo, IsarCardJob, AboPlusCard) unterwegs sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Abo bei der DB oder der MVG abgeschlossen wurde; die Zahlungsweise ist ebenfalls unerheblich. Die Kundengarantien gelten gleichwohl für übertragbare als auch persönliche Abos.
Ja, die Beantragung muss allerdings vom Karteninhaber erfolgen.
Nein, bei geplanten Fahrplanänderungen wie z.B. Baustellen, welche bis zu 12 Stunden vor der Abfahrt am ersten S-Bahnhof bekannt gegeben wurden, greift die Kundengarantie nicht. Zusätzlich greift die Kundengarantie ebenfalls nicht, wenn durch eine Umfahrung des durch eine Betriebsstörung betroffenen Streckenabschnitts eine Verspätung von 30 Minuten vermeidbar gewesen ist.
Nein, bei Fällen von höherer Gewalt gilt die Kundengarantie ebenfalls nicht. Voraussetzung dafür ist, dass von außen auf den Betrieb der S-Bahn München eingewirkt wurde oder außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Umstände zutreffen. Beispiele dafür sind Notarzteinsätze am Gleis, Anschläge oder Bomben(-androhungen).
Die Kundengarantie bezieht sich auf die Ankunft am Fahrtziel. Die Anzahl der Teilverspätungen oder ausgefallener Fahrten ist hierbei nicht von Bedeutung. Daher kann nur ein Anspruch für die ursprünglich geplante Fahrt angemeldet werden.
Sofern die DB Ihr Vertragspartner für das MVV-Jahresabo ist, geben Sie hierzu bitte die 12-stellige Kartennummer ein (zu finden unten rechts auf der grünen MVV-Seite Ihrer Chipkarte).
Sofern die MVG Ihr Vertragspartner für das MVV-Jahresabo ist, geben Sie bitte die Kundennummer auf Ihrer Papierfahrkarte ein.
Wenn am Zielbahnhof eine insgesamte Verspätung von mindestens 30 Minuten vorliegt, dann steht Ihnen auch in diesem Fall eine Entschädigung zu.
Auch das ist möglich: bitte geben Sie im Formular der Kundengarantien das Ausgabeformat (HandyTicket, Chipkarte oder Papierfahrkarte) an.
Fragen zur Auszahlung
Nach Prüfung des Vorfalls und Bestätigung der Verspätung überweisen wir Ihnen den Betrag in Höhe von 4 Euro auf Ihr angegebenes Konto.
Sofern Sie direkt nach der Antragstellung eine Eingangsbestätigung von uns erhalten haben, wird Ihr Antrag auch von uns bearbeitet. Bitte geben Sie uns hierfür ein paar Tage Zeit.
Derzeit ist ausschließlich eine Überweisung auf Ihr Konto möglich.