Wer die Notbremse unbegründet zieht, macht sich strafbar. Ziehen Sie die Notbremse nur, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Sind Sie sich unsicher, ist die Sprechstelle oft der bessere Helfer in der Not. Hier nehmen Sie direkt Kontakt zum Lokführer auf.
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Informationen für Screenreader
Wichtigste Informationen
Das Ziehen der Notbremse ohne einen echten Notfall ist strafbar. Die Notbremse darf nur dann benutzt werden, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Sie ist nicht dafür gedacht, wenn Sie versehentlich in den falschen Zug eingestiegen sind oder Ihr Gepäck am Bahnsteig vergessen haben.
Im Notfall ziehen Sie bitte kräftig am Notbremshebel und informieren Sie danach sofort das Zugpersonal über die Situation. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Notfall vorliegt, nutzen Sie besser zuerst die Sprechstelle im Wagen.