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Mitnahmeregelungen in unseren Zügen

Ob Kinder, Fahrräder oder sogar tierische Begleiter - im MVV können sie einfach mitfahren oder mitgenommen werden. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.

Kleinkinder (unter 6 Jahren): Fahren immer kostenlos mit.

  • Kinder unter 6 Jahren brauchen grundsätzlich kein Ticket.
  • Jede Person ab 6 Jahren darf beliebig viele Kinder unter 6 Jahren begleiten.

Kinder (6 bis 14 Jahre): Bei vielen Tickets ist die Mitnahme von Kindern in diesem Alter inklusive.

Wie viele Kinder dürfen kostenlos mit?

  • Eigene Familie: Alle eigenen Kinder und Enkelkinder (Anzahl unbegrenzt, bitte Nachweis mitführen).
  • Oder andere Kinder: Maximal 3 Kinder (z. B. Freunde der Kinder).

Bei welchen Tickets und wann gilt das?

  • Single-Tageskarte: Sie dürfen Kinder rund um die Uhr kostenfrei mitnehmen.
  • Monatskarten & Abos (Monatskarte, Monatskarte 9 Uhr, Monatskarte S, MVV-Abo, MVV Abo 9 Uhr, MVV Abo Job): Montag bis Freitag ist die Mitnahme ab 9 Uhr erlaubt, sonst rund um die Uhr. 

Wichtig: Beim Deutschland-Ticket, Monatskarte 65 und MVV-Abo 65 ist die kostenfreie Mitnahme von Kindern leider nicht enthalten. Hier benötigen Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ein eigenes Ticket.

Unterwegs mit der Gruppen-Tageskarte

Mit diesem Ticket können 2 bis 5 Erwachsene gemeinsam fahren.

So zählen Kinder (6 bis 14 Jahre):

  • Ein Kind zählt zur Hälfte.
  • Das bedeutet: Anstelle von einem Erwachsenen können auch 2 Kinder (6 bis 14 Jahre) mitfahren.
  • Beispiel: 3 Erwachsene und 4 Kinder können gemeinsam auf einer Gruppen-Karte fahren (3 Erw. + 2 Erw. "umgerechnet" = 5 Personen).

Fahrräder

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen grundsätzlich kostenpflichtig erlaubt. Für die Mitnahme brauchen Sie eine Fahrrad-Ticket

Die Fahrräder dürfen im Einstiegsbereich und in den Bereichen am Anfang und Ende der S-Bahn mitgeführt werden, sofern die Mitnahme nicht ausgeschlossen ist. Das erkennen Sie jeweils an den Piktogrammen neben den Einstiegstüren der Züge

Sperrzeiten

Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad in der S-Bahn München fast rund um die Uhr mitnehmen. Bitte beachten Sie jedoch den Berufsverkehr.

Die Sperrzeit: Montag bis Freitag dürfen zwischen 6 und 9 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden.

Gute Nachrichten – Die Sperrzeit entfällt:

  • An Wochenenden und Feiertagen.

  • Während aller bayerischen Schulferien (Weihnachten, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer und Herbst). In dieser Zeit haben Sie freie Fahrt zu jeder Uhrzeit.

Tipp: Zusammengeklappte Falträder sowie Kinderräder (bis 12,5 Zoll) gelten als Gepäckstück und sind von der Sperrzeit nicht betroffen.

Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen - außerhalb der Sperrzeiten - sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig, sie brauchen daher ein Ticket für das Rad.

Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn: 

  • es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt,  

  • der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird  

  • und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.  

Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. Die Sperrzeiten sind zu beachten. 

Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie neben S- und U-Bahnen sowie unseren Regionalzügen auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Fahrradmitnahme in der S-Bahn.

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